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Beratungsgespräch

Pflegegeldempfänger, die von Angehörigen oder Bekannten betreut werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuch) durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen.

Bei Pflegegrad 1 bis 3 erfolgt dieser alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate.Wir freuen uns auf Ihren Rückruf, um einen Termin für den Hausbesuch zu vereinbaren.

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